Photovoltaik Anlage auf einem Eigenheim im Landkreis Freising.

Effiziente Energieberatung in Freising und Umgebung

Profitieren Sie von gezielten Analysen, um Ihre Energieanlagen optimal zu nutzen und Kosten zu senken.

Foto einer Photovoltaikanlage.

Der Experte für Ihre Beratung

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Christian Huber, Geschäftsführer EAB

Christian Huber, Geschäftsführer EAB

Die EAB – Energy Advice Bavaria GmbH

Seit 2015 erfolgreich am Energieberatermarkt

Nach mehrjähriger Erfahrung im Bereich der Energieberatung sowie dem Abschluss der Technikerschule für regenerative Energien & Umweltschutz gründete Geschäftsführer Christian Huber im Jahr 2015 die EAB – Energy Advice Bavaria. Zwei Jahre später wurde die EAB in eine GmbH umgewandelt und ihre Dienstleistungen damit weiter professionalisiert.

Energieberatung für Freising,
die Ihre Effizienz steigert

Erfahren Sie, wie die Kunden der EAB von maßgeschneiderten Energieberatungen profitierten.

Christian und sein Team haben uns stets gut beraten und uns bei unserem Bauvorhaben mit ihrer Fachkompetenz unterstützt. Anfragen wurden jedes mal schnell bearbeitet und es war immer jemand telefonisch erreichbar. Ich kann Christian und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Hier fühlt man sich gut aufgehoben.

Franz Waldinger

15. Februar 2025

Ihr Profi für effiziente Energieberatung im Landkreis Freising

Professionelle Energieberatung für Ihr Eigenheim oder für Ihr Bauvorhaben

Ihre Energieberechnung in 1-2
Wochen, statt 4-6 Wochen*

Dank der Expertise und eigenen Software ist die EAB in der Lage präzise und effizient Ihre Energieberechung durchzuführen.

*Erfahrungswert für ein Einfamilienhaus. Je nach Aufwand kann hierfür keine Garantie gegeben werden.

Wärmeschutzberechnung

Der Wärmeschutznachweis ist ein energetischer Nachweis für ein Gebäude, der die Gesamtenergieeffizienz bewertet.

Detaillierte Wärmebrückenberechnung

Analysiert Wärmeverluste an kritischen Stellen eines Gebäudes, um die Energieeffizienz zu verbessern und Schimmelbildung zu vermeiden.

Energieberatungssoftware im Einsatz zur Energieberechnung für Neubauten.

Ökobilanzierung

Bewertet die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus, von der Rohstoffgewinnung bis zum Rückbau.

Zuverlässige und professionelle
Energieberatung in Freising und Umgebung

Die EAB Erfahrung, ist Ihr Gewinn – und das in allem (Kosten, Professionalität, Zuverlässigkeit).

Professionelle Energieberatung in Freising für nachhaltige Effizienz

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen, die Ihnen helfen, Ihre Energieanlagen optimal zu nutzen.

Die drei Förderstufen im KfW 297/298 (1)

1. Effizienzhaus 55 (befristet bis 30.06.2026) – bis 100.000 € pro Wohneinheit

  • EH-55-Standard erforderlich
  • Kein Öl oder Gas als Heizung
  • Biomasse als Wärmeerzeuger zulässig (Unterschied zu EH 40)
  • Gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich
  • Keine Lebenszyklusanalyse (LCA) erforderlich
  • Kein QNG-Siegel erforderlich
  • Lieferverträge frühestens ab 16.12.2025 möglich
  • Budgetiertes Programm – 800 Mio. € für 2025/2026, begrenzte Mittel

*) KfW Bankengruppe – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) – aufgerufen am 11.05.2026

Die drei Förderstufen im KfW 297/298 (2)

2. Klimafreundliches Wohngebäude – EH 40 (unbefristet) – bis 100.000 € pro Wohneinheit

  • EH-40-Standard erforderlich
  • Kein Öl, Gas oder Biomasse als Wärmeerzeuger
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) durch Energieeffizienz-Experten verpflichtend
  • THG-Emissionen müssen QNG-Plus-Niveau erreichen
  • Kein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) erforderlich

*) KfW Bankengruppe – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) – aufgerufen am 11.05.2026

Die drei Förderstufen im KfW 297/298 (3)

3. Klimafreundliches Wohngebäude – EH 40 mit QNG (unbefristet) – bis 150.000 € pro Wohneinheit

  • EH-40-Standard erforderlich
  • Kein Öl, Gas oder Biomasse als Wärmeerzeuger
  • QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich
  • Lebenszyklusanalyse (LCA) verpflichtend
  • Zusätzlicher Nachhaltigkeitsberater erforderlich

*) KfW Bankengruppe – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) – aufgerufen am 11.05.2026

Direktvergleich der drei Förderstufen im KfW 297/298*

KriteriumEH 55 (befristet)EH 40EH 40 + QNG
Max. Kreditbetrag pro Wohneinheit100.000 €100.000 €150.000 €
EnergiestandardEffizienzhaus 55Effizienzhaus 40Effizienzhaus 40
Biomasse als Wärmeerzeuger zulässigJaNeinNein
Lebenszyklusanalyse (LCA) PflichtNeinJaJa
QNG-Siegel erforderlichNeinNeinJa
Baugenehmigung bei Antragstellung PflichtJaNeinNein
Befristungbis 30.06.2026UnbefristetUnbefristet
Programmbudget begrenztJa – 800 Mio. € gesamtNeinNein

*) KfW Bankengruppe – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) – aufgerufen am 11.05.2026

Welche staatlichen Förderprogramme gibt es für den Neubau?

InstitutionFokus / ZuständigkeitDetails
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)Kredit (Neubau & Sanierung)1. Klimafreundlicher Neubau (297/298): Zinsgünstige Kredite für EH 40 mit/ohne QNG-Siegel.

2. NEU seit Ende 2025 (296): Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) mit besonders tiefen Zinsen.

3. Wohneigentum für Familien (300): Einkommensabhängige Förderung für Familien (Neubau EH 40).

4. Heizungstausch: Kredite und Zuschussabwicklung (seit 2024 zentral bei der KfW für alle Wohngebäude).
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)Zuschuss (Bestand / Sanierung)1. Einzelmaßnahmen (BEG EM): Zuschüsse (15-20 %) für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik im Bestand.

2. Wichtig: Im Neubau vergibt das BAFA in der Regel keine direkten Zuschüsse mehr; hier greifen die KfW-Kredite.

3. Zuschüsse für Energieberatung (iSFP) und Baubegleitung bleiben bestehen.

Die zentrale Anlaufstelle ist weiterhin die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit Januar 2024 gilt eine strikte Aufgabenteilung: Die KfW verantwortet alle Heizungsförderungen (Programm 458), Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Programm 261) sowie alle Neubau-Kreditprogramme. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik ohne Heizung (z. B. Lüftung), Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze.

*) BAFA – Förderprogramm im Überblick – BAFA – aufgerufen am 23.04.2026

Was wird beim Neubau gefördert?

Beim Neubau werden insbesondere folgende Maßnahmen gefördert:

  • Bau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude (Effizienzhaus 40, befristet bis 30.06.2026 auch Effizienzhaus 55)
  • Höherer Kreditbetrag bei Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM)
  • Ausschließlicher Einsatz von Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse) — fossile Energieträger sind ausgeschlossen
  • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik)

*) KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) – KfW – aufgerufen am 23.04.2026

Was gilt für die Sanierung bestehender Gebäude?

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (z.B. KfW 261): 
    – Zinsgünstige Kredite für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.
    – Kombination aus Kredit und Tilgungszuschuss: Je besser die Effizienzhaus-Stufe nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss.
    – Maßnahmen: Dämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung, Einbau erneuerbarer Energien, Komplettsanierung zum Effizienzhaus *,**,***
  • Einzelmaßnahmen und Ergänzungskredite:
    – Für gezielte Modernisierungen (z.B. Austausch der Heizung, neue Fenster, Dämmung) können ergänzende Kredite aufgenommen werden.
    – Auch einzelne Maßnahmen werden häufig mit Zuschüssen oder Krediten gefördert **,****

*) KfW Bankengruppe – Energieeffizient sanieren und dauerhaft sparen – KfW – aufgerufen am 02.11.2025
**) Finanztip – Mit der KfW energieeffizient sanieren und sparen – aufgerufen am 02.11.2025
***) KfW Bankengruppe – Wohngebäude Kredit – KfW – aufgerufen am 02.11.2025
****) KfW Bankengruppe – Förderkredite und Zuschüsse für bestehende Immobilien – KfW – aufgerufen am 02.11.2025

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Privatpersonen, Familien, Unternehmen, Kommunen und Eigentümergemeinschaften können Fördermittel für Neubau und Sanierung beantragen*
  • Voraussetzung ist meist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters

*) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – Förderung von Wohneigentum – aufgerufen am 02.11.2025

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Antrag immer vor Beginn der Maßnahme stellen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss*
  • Für viele Programme ist ein Energieeffizienz-Experte notwendig, der die Einhaltung der Förderbedingungen bestätigt
  • Die Förderbedingungen und Fördersätze ändern sich regelmäßig – aktuelle Informationen immer direkt bei KfW, BAFA oder der lokalen Energieberatung einholen

*) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) – aufgerufen am 02.11.2025

Professionelle Energieberatung für effiziente Anlagenoptimierung

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Energieverbrauch prüfen

Analyse Ihre Anlagen, um Einsparpotenziale und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Effizienzsteigerung planen

Entwicklung von Strategien, die Ihre Energiekosten nachhaltig senken und Umweltressourcen schonen.

Umsetzung begleiten

Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen für maximale Wirkung.